• Abholung von Hortkindern

      • Die Hortbetreuung ist täglich von 6.00 Uhr bis 16.30 Uhr möglich.

        Bitte tragen Sie zwingend die Abhol- bzw. Heimgehzeiten Ihres Kindes in das Mitteilungsheft ein. Wenn Sie Ihr Kind abholen, wird es von uns an die Tür gebracht. Bitten nutzen Sie dazu immer Zeiten zur halben und vollen Stunde. Wenn Ihr Kind allein geht, können Sie gern auch andere Zeiten festlegen.

        Bitte vermeiden Sie, um einen möglichst ruhigen und planbaren Ablauf des Horttages zu ermöglich, Abholungen ohne vorherige Ankündigung.

        Bitte beachten Sie, dass zwischen 14.00 und 15.00 Uhr aufgrund der Hausaufgabenzeit keine Abholung möglich ist. Vielen Dank!

          • 14 Geraer Schulen profitieren vom Startchancen-Programm

          • Insgesamt 14 Geraer Schulen werden vom Startchancen-Programm des Bundes und der Länder profitieren, darunter 8 Grundschulen (auch die "Tabaluga"-Grundschule), 3 Regelschulen, die Berufsbildende Schule Technik sowie IGS und TGS. Das Programm soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig verbessern sowie Bildungs- und Chancengerechtigkeit erhöhen. Dazu wird in zeitgemäße und förderliche Lernumgebungen investiert. Außerdem stehen Mittel für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie für Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams zur Verfügung. Der Förderzeitraum beginnt am 1. August 2024 und endet am 31. Juli 2034. „Wir freuen uns über die langjährige Unterstützung für unsere Schulen“, sagte die Dezernentin für Jugend und Soziales Sandra Wanzar. Das Programm biete die Möglichkeit, neue und innovative Ansätze im Bildungssystem zu verankern. Zur Umsetzung des Programms werde sich die Stadt Gera eng mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen und den Schulleitungen abstimmen.

            Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 wurden an 9 Schulgebäuden in Gera Plaketten angebracht, die auf eine Förderung durch das Startchancen-Programm ab diesem Schuljahr hinweisen. Für die anderen 5 Geraer Schulen beginnt der Förderzeitraum am 1. Februar bzw. 1. August 2025.

            Aus der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zum Startchancen-Investitionsprogramm (Säule I) erhält Thüringen rund 79,27 Millionen Euro Bundesförderung; insgesamt fördert der Bund den Programmteil mit bis zu 4 Milliarden Euro. Das Gesamtvolumen des Stadtchancen-Programms beläuft sich auf 20 Milliarden Euro.

            (Pressemitteilung der Stadt Gera)